Leistungen · 28.10.2026 · 7 Min. Lesezeit
Was kostet häusliche Pflege – und was zahlt die Pflegekasse?
Pflegegeld, Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: welche Kosten bei der Pflege zu Hause entstehen und welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt.
Wenn Mutter oder Vater zu Hause gepflegt werden, stellt sich fast immer zuerst die Geldfrage: Was kommt auf uns zu – und was übernimmt die Pflegekasse? Die gute Nachricht: Mit anerkanntem Pflegegrad gibt es mehrere Töpfe, die sich kombinieren lassen. Die wichtigsten im Überblick.
1. Wer pflegt – und was das kostet
Die Kosten hängen davon ab, wer die Pflege übernimmt. Pflegt die Familie selbst, fallen meist kaum direkte Kosten an. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet er seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – bis zur Höhe der Pflegesachleistung. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Dienst; lassen Sie sich vorab einen Kostenvoranschlag geben.
2. Monatliche Leistungen je Pflegegrad
Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Beträge (monatlich):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegedienst (Sachleistung) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen: Wird die Sachleistung nur zum Teil genutzt, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld.
3. Zusätzliche Töpfe, die oft liegen bleiben
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 – für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2), wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Pause braucht.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen.
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen barrierearmen Umbau des Bads.
4. Das Geld ist da – jetzt fehlt der Plan
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Angaben ohne Gewähr. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern; verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse. Eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen gesetzlich zu.
Häufige Fragen
- Was kostet häusliche Pflege durch Angehörige?
- Pflegen Angehörige selbst, entstehen meist keine Kosten für einen Dienst. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld (347 € bis 990 €), das die gepflegte Person an die Familie weitergeben kann.
- Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
- Ja, über die Kombinationsleistung. Nutzt man nur einen Teil der Pflegesachleistung für einen Pflegedienst, wird der nicht genutzte Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
- Was passiert, wenn die pflegende Person ausfällt?
- Dann greift die Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 gibt es dafür zusammen mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
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