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Leistungen · 12.8.2026 · 7 Min. Lesezeit

Pflegegeld für Angehörige: Höhe je Pflegegrad und Antrag

Wie viel Pflegegeld Angehörige je Pflegegrad erhalten, wer Anspruch hat und wie der Antrag bei der Pflegekasse abläuft — kompakt erklärt.

Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, kann Pflegegeld erhalten. Es wird nicht an die Pflegeperson, sondern an die pflegebedürftige Person ausgezahlt — diese gibt es in der Regel an die pflegenden Angehörigen weiter.

Wie viel Pflegegeld gibt es?

Die Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab. Maßgeblich sind die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Beträge (monatlich):

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 1kein PflegegeldEntlastungsbetrag 131 €
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse; die aktuellen Beträge veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.

Pflegegrad 1: Warum es kein Pflegegeld gibt

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen gibt es den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Kombinationsleistung: Pflegedienst und Angehörige

Wird ein Pflegedienst nur teilweise genutzt, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beispiel: Werden 40 % der Sachleistung abgerufen, bleiben 60 % des Pflegegeldes.

So läuft der Antrag ab

  1. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse der versicherten Person stellen (telefonisch oder schriftlich).
  2. Antragsformular ausfüllen und zurücksenden.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof).
  4. Bescheid mit Pflegegrad; Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung.
  5. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Beratungseinsatz nicht vergessen

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Ohne Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Dokumentation hilft bei der Begutachtung

Für die Begutachtung zählt der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag. Ein geführtes Pflegetagebuch über zwei Wochen macht diesen Bedarf nachvollziehbar — unsere kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage gibt Ihnen die passende Struktur dafür.

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