Ratgeber · 19.9.2026 · 6 Min. Lesezeit
Die 40-Euro-Pflegebox: kostenlose Pflegehilfsmittel richtig beantragen
Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich bis zu 40 Euro für Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion zu. So stellen Angehörige den Antrag — ohne ärztliche Verordnung.
Viele Familien kaufen Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel jahrelang selbst — dabei übernimmt die Pflegekasse diese Kosten. Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.
Wer Anspruch hat
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens 1) und eine Pflege zu Hause. Dabei ist es gleichgültig, ob Angehörige, Nachbarn, Ehrenamtliche oder ein ambulanter Pflegedienst unterstützen. Nur bei dauerhafter Heimunterbringung entfällt der Anspruch.
Was erstattet wird
Abgedeckt sind ausschließlich Produkte zum einmaligen Verbrauch, unter anderem:
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmal- oder Mehrfachgebrauch)
- Mund-Nasen-Schutz
- Schutzschürzen
- Hand- und Flächendesinfektionsmittel
Nicht enthalten sind Inkontinenzprodukte wie Windeln — dafür gibt es einen eigenen, ärztlich verordneten Weg über die Krankenkasse.
So stellen Sie den Antrag
Schritt 1: Rufen Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an oder schreiben Sie formlos: „Hiermit beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI." Name, Geburtsdatum und Versichertennummer genügen.
Schritt 2: Entscheiden Sie, wie Sie beziehen möchten — entweder Sie kaufen selbst ein und reichen Belege ein, oder Sie nutzen einen Anbieter, der monatlich eine zusammengestellte Box liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Schritt 3: Stellen Sie die Box passend zusammen. Sie dürfen die 40 Euro frei auf die zugelassenen Produkte verteilen — je nachdem, was Sie im Alltag wirklich brauchen.
Selbst kaufen oder Lieferbox?
Wer selbst einkauft, ist flexibel bei Marke und Menge, muss aber jeden Monat Belege einreichen und in Vorleistung gehen. Eine Lieferbox spart diesen Aufwand komplett, dafür ist die Auswahl auf das Sortiment des Anbieters begrenzt. Für berufstätige Angehörige ist die Box meist die ruhigere Lösung.
Häufiger Fehler
Der Betrag verfällt am Monatsende. Wer den Antrag erst im Dezember stellt, bekommt die Monate davor nicht erstattet. Es lohnt sich also, den Antrag sofort zu stellen — auch wenn der Bedarf aktuell noch gering erscheint.
Die genannten Beträge und Regelungen können sich ändern. Ihre Pflegekasse berät Sie kostenlos zu Ihrem konkreten Fall.
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
- Jede Person mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird — durch Angehörige, Nachbarn oder einen ambulanten Dienst. Bei vollstationärer Pflege besteht kein Anspruch.
- Brauche ich ein ärztliches Rezept?
- Nein. Es genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist für die Verbrauchsprodukte nicht erforderlich.
- Was ist enthalten?
- Unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel.
- Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?
- Nein. Der Betrag ist monatsbezogen und verfällt am Monatsende. Rückwirkend lässt er sich in der Regel nicht nachholen.
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