Beruf & Pflege · 12.8.2026 · 6 Min. Lesezeit
Pflegezeit & 10 Tage Sonderurlaub: Rechte im Job
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit: Welche Freistellungen pflegenden Angehörigen zustehen und was sie finanziell bedeuten.
Wenn ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig wird, steht die Frage im Raum: Wie vereinbare ich das mit meinem Job? Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Beschäftigten dafür drei Werkzeuge an die Hand.
1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Arbeitstage
In einer akuten Pflegesituation dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Der Anspruch gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden; auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für diese Zeit kann bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden — eine Lohnersatzleistung, die rund 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts abdeckt.
2. Pflegezeit: bis zu 6 Monate
Für die häusliche Pflege naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1 ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich. Voraussetzung: Der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte. Die Ankündigung muss spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich erfolgen.
Die Pflegezeit ist unbezahlt. Zur Überbrückung gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
3. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate
Bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduziert werden. Ankündigungsfrist: acht Wochen. Auch hier ist das zinslose Darlehen möglich. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.
Kündigungsschutz
Von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Ankündigung darf höchstens zwölf Wochen vor Beginn erfolgen.
Wo Sie sich beraten lassen
Das kostenlose Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums und die Informationsseite „Wege zur Pflege“ beantworten Fragen zu Fristen, Anträgen und Darlehen.
Organisation entlastet
Wer Freistellungen nutzt, koordiniert die Pflege meist im Wechsel mit Geschwistern oder Nachbarn. FürsorgePilot bündelt Aufgaben, Termine und Medikamente an einem Ort — sehen Sie sich die interaktive Demo an.
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