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Ratgeber · 19.9.2026 · 7 Min. Lesezeit

Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht: was Familien vor dem Ernstfall regeln sollten

Ehepartner und Kinder dürfen im Notfall nicht automatisch entscheiden. Welche Dokumente Familien brauchen, warum Banken eine eigene Vollmacht verlangen und wo alles hingehört.

Es ist einer der häufigsten Irrtümer in Pflegefamilien: Wenn die Mutter nach einem Schlaganfall nicht mehr selbst entscheiden kann, dürfen die Kinder das übernehmen. Das stimmt nicht. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung — manchmal eine familienfremde Person.

Die drei Dokumente im Überblick

Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt, wer im Ernstfall für die Person handeln darf — bei Gesundheit, Behörden, Verträgen und Wohnungsangelegenheiten. Das wichtigste Dokument überhaupt.

Betreuungsverfügung: Sie greift, wenn keine Vollmacht vorliegt. Darin wird dem Gericht vorgeschlagen, wen es als Betreuer einsetzen soll — und wen nicht.

Patientenverfügung: Sie regelt die medizinischen Wünsche selbst, etwa zu lebensverlängernden Maßnahmen. Sie sollte möglichst konkret formuliert sein, damit Ärzte sie anwenden können.

Warum die Bank eine eigene Vollmacht will

Viele Kreditinstitute akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten nur eingeschränkt oder prüfen sie sehr lange. Im Alltag ist das ein echtes Problem: Miete, Pflegedienst und Strom müssen weiterlaufen. Gehen Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Angehörigen in die Filiale und lassen Sie eine Kontovollmacht auf dem bankeigenen Formular eintragen — idealerweise als Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt.

Worauf Sie beim Formulieren achten sollten

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift beider Personen
  • Klare Aufzählung der Bereiche: Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Vermögen, Post
  • Ausdrückliche Erlaubnis für schwerwiegende ärztliche Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen — sonst gilt sie dort nicht
  • Datum und eigenhändige Unterschrift der vollmachtgebenden Person
  • Bei Bedarf mehrere Bevollmächtigte, mit klarer Regelung zur Vertretung

Wo die Unterlagen hingehören

Ein Dokument im Tresor nützt im Notfall niemandem. Bewährt hat sich: das Original beim Bevollmächtigten, eine Kopie bei der betreuten Person, ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie. Zusätzlich lässt sich die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren — Gerichte prüfen dort im Ernstfall zuerst.

Wann ein Notar sinnvoll ist

Eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht ist grundsätzlich gültig. Sobald aber Immobilien verkauft, Kredite aufgenommen oder Firmenanteile verwaltet werden sollen, ist die notarielle Beurkundung notwendig. Auch bei größerem Vermögen oder Spannungen in der Familie schafft sie zusätzliche Sicherheit.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Kostenlose Vordrucke und Broschüren bieten das Bundesjustizministerium sowie Betreuungsvereine vor Ort an.

Häufige Fragen

Dürfen Kinder im Notfall automatisch für ihre Eltern entscheiden?
Nein. Erwachsene Kinder haben ohne Vollmacht kein Entscheidungsrecht. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen. Beide ergänzen sich.
Reicht die Vorsorgevollmacht bei der Bank?
Oft nicht. Viele Banken verlangen eine eigene Kontovollmacht auf ihrem Formular, die persönlich in der Filiale unterschrieben wird.
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht zwingend. Für Immobiliengeschäfte, Kreditaufnahmen oder Unternehmensbeteiligungen ist eine notarielle Beurkundung aber erforderlich.

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